Im Rundschreiben von 1996 des Bundesministerium der Justiz (Hr.Held,Rösner) wurde bereits an den Landesämtern
weitervermittelt, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, bei den für die Durchführung des sozialen Entschädi-
gungsrechts zuständigen Ländern noch einmal mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass bei der Anerkennung von
Gesundheitsschäden infolge rechtsstaatwidrigen Freiheitsentzugs oder anderer rechtsstaatswidriger Verfolgungs-
maßnahmen die im sozialen Entschädigungsrecht bestehenden Beweiserleichterungsmöglichkeiten konsequent und
korrekt ausgeschöpft werden; darüber hinaus sollte die ärtzliche Begutachtung grundsätzlich durch besonders
geschulte Gutachter und nach Möglichkeit zentral erfolgen. (siehe rechts Rundschreiben)
LINK: Berlin/Beratungsstelle für psych.Störungen
-Authentisches Fallbeispiel-
LINK - psych.Folgeschäden
LINK:Ministerium für
Arbeit und Soziales